Ablauf einer Ausdauerprüfung.
Zweck der Ausdauerprüfung
Die Ausdauerprüfung soll den Beweis dafür liefern, dass der Hund imstande ist, eine körperliche
Anstrengung bestimmten Grades zu leisten, ohne danach erhebliche Ermüdungserscheinungen
zu zeigen. Bei den Körperverhältnissen des Hundes kann die geforderte Anstrengung nur in Laufleistungen
bestehen, von denen wir wissen, dass sie erhöhte Anforderungen an die inneren Organe,
besonders das Herz und die Lungen und ebenso an die Bewegungsorgane selbst, stellen,
bei denen aber auch andere Eigenschaften, wie Temperament und Härte, zur Auswirkung kommen.
Die mühelose Bewältigung der Leistung müssen wir als Beweis für die körperliche Gesundheit
und das Vorhandensein der von uns gewünschten Eigenschaften ansehen. Beides ist
Vorbedingung für die Verwendung der Hunde zur Zucht.
Durchführung der Ausdauerprüfung
Zurücklegung einer Strecke von 20 Kilometer Länge in einem Tempo von 12 bis 15 Kilometer pro
Stunde.
Der Hund hat (laut Straßenverkehrsordnung) angeleint an der rechten Seite des Führers in normalem
Trabe neben dem Fahrrad zu laufen. Ein überhastetes Laufen ist zu vermeiden. Die Leine
muss entsprechend lang gehalten werden, damit der Hund die Möglichkeit hat, sich dem jeweiligen
Tempo anzupassen. Nachdem 8 km zurückgelegt sind, ist eine Pause von 15 Minuten einzulegen.
Während dieser Pause ist dem Hund Gelegenheit zu geben, sich frei und zwanglos zu bewegen.
Während dieser Zeit hat der
Richter die Hunde auf etwaige Ermüdungserscheinungen zu beobachten. Übermüdete Hunde
sind von der weiteren Prüfung auszuschließen.
Nach der Pause sind weitere 7 km zurückzulegen und eine Pause von 20 Minuten einzulegen.
Während dieser Pause ist dem Hund Gelegenheit zu geben, sich frei und zwanglos zu bewegen.
Kurz vor der weiteren Laufübung hat der Richter die Hunde auf Ermüdungserscheinungen bzw.
auf wundgelaufene Pfoten zu überprüfen. Übermüdete Hunde, bzw. Hunde, deren Pfoten wundgelaufen
sind, sind von der weiteren Prüfung auszuschließen.
Nach der Pause sind weitere 5 km zurückzulegen und nach Beendigung der Laufübung ist eine Pause von 15 Minuten einzulegen. Während der Pause
ist dem Hund Gelegenheit zu geben, sich frei und zwanglos zu bewegen. Der Richter hat nun
festzustellen, ob der Hund Ermüdungserscheinungen zeigt bzw. sich die Pfoten wundgelaufen
hat.
Richter und Prüfungsleiter sollen die Hunde möglichst auf dem Fahrrad begleiten oder mit
einem Kraftwagen folgen. Die entsprechenden Feststellungen bei Hunden sind zu notieren. Es
ist erforderlich, dass die Prüflinge von einem Kraftwagen begleitet werden, damit Hunde, die erkennen
lassen, dass sie den Anstrengungen nicht gewachsen sind, in das Kraftfahrzeug verladen
und weitertransportiert werden können.
Als nicht bestanden gilt die Prüfung, wenn die Hunde außergewöhnliche Ermüdungserscheinungen
zeigen und das Tempo von 12 km/h nicht durchhalten, sondern erheblich mehr Zeit
brauchen.
Bei allen Pausen wird den Hunden Wasser gereicht.