Termin | Jeweils der Totensonntag eines Jahres |
Ausrichtende OG | In alphabetischer Reihenfolge(s.o.) beginnend im Jahre 2001 mit Achim |
Absage- und Meldeschluß | Eine Woche vor der Veranstaltung |
Durchführung | Bei mindestens vier gemeldeten Ortsgruppen |
Startgeld | 40,- DM (=20,45 Euro) pro Mannschaft (ohne Frühstück). Das Geld muß bei Durchführung der Veranstaltung auch dann gezahlt werden, wenn die OG nicht teilnimmt. |
Ehrengaben | Wanderpokale, zusätzlich für jeden Teilnehmer eine kleine Erinnerungsgabe nach Wahl der ausrichtenden OG |
Prüfungsstufen | SchH1, Abteilung B + C |
Mannschaften | Eine Mannschaft pro OG mit mindestens zwei, höchstens drei Hunden. Hievon kommen zwei Teams in die Wertung.Zwei Hunde können auch von einem Hundeführer / einer Hundeführerin geführt werden. Wenn von den Ortsgruppen weniger als 18 Hunde gemeldet werden, können Ortsgruppen eine zweite Mannschaft melden. Wenn mehrere zweite Mannschaften gemeldet werden, wird ausgelost bis zu einer Höchstteilnehmerzahl von 22 Hunden. |
Schutzdiensthelfer | Der Helfer kommt nicht aus einer der beteiligten Ortsgruppen. |
Übungsmöglichkeiten im Vorfeld | 2 x Üben auf dem Platz der ausrichtenden OG mit dem Schutzdiensthelfer des Pokalwettkampfes. Hierfür wird von der ausrichtenden OG kein Ärmelgeld kassiert. |
Ausdauerprüfung | Die ausrichtende OG führt rechtzeitig vor der November-Körung (z.Zt. in HB-Rönnebeck) eine AD-Prüfung durch. Die OG-Achim hat das Recht, ca. vier Wochen vor der Körung in Achim eine zusätzliche AD-Prüfung durchzuführen. Die anderen beteiligten Ortsgruppen führen in dem jeweiligen Jahr keine weitere AD-Prüfung durch. Der Termin der AD-Prüfung der ausrichtenden OG soll gleichzeitig als Besprechungstermin für die OG-Vertreter genutzt werden. |